Wichtige Hinweise zur Nachmittagsbetreuung an der Walter-Mohr-Realschule
Seit dem Schuljahr 2018/19 existiert an der Walter-Mohr-Realschule ein offenes Ganztagesangebot. Die offene Ganztagsschule bietet im Anschluss an den Vormittagsunterricht verlässliche Betreuungs- und Bildungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die von ihren Eltern hierfür angemeldet werden. Diese Angebote sind für die Eltern grundsätzlich kostenfrei. Es fallen lediglich Kosten für das Mittagessen in der Schulmensa an. Während der Ferien und an unterrichtsfreien Tagen findet keine Betreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule statt.
Jonathan Soziale Arbeit führt das Ganztagsangebot im Auftrag und in enger Absprache mit der Schulleitung durch.
Die Ganztagsbetreuung findet von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Sie beinhaltet das gemeinsame Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeitangebote und Aktivitäten im sportlichen, musischen und gestalterischen Bereich.
Die Mittagsverpflegung erfolgt über die Schulkantine des Johannes-Heidenhain-Gymnasiums. Wahlweise kann auch die Verpflegung selbst mitgebracht werden.
Im Anschluss an das Mittagessen erhalten die Schüler in Form einer sogenannten Lernzeit eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung für 1 bis 1,5 Stunden pro Tag. Bei der Hausaufgabenbetreuung handelt es sich jedoch nicht um Nachhilfe, sondern um eine Unterstützung der Kinder bei der Erledigung der Hausaufgaben.
Für die verbleibende Zeit bis 16.00 Uhr stehen individuelle freizeitpädagogische Angebote zur Auswahl. Betreut werden die Schüler/-innen von pädagogisch geschultem und erfahrenem Personal.
Die offene Ganztagsbetreuung stellt ein freiwilliges schulisches Angebot dar. Wenn Sie sich für Ihr Kind aber für die offene Ganztagsschule entscheiden, besteht im Umfang der Anmeldung Anwesenheits- und Teilnahmepflicht über das gesamte Schuljahr hinweg. Die Anmeldung muss verbindlich für das nächste Schuljahr im Voraus erfolgen, damit eine verlässliche Betreuung ab Schuljahresbeginn gewährleistet werden kann!
Befreiungen von der Teilnahmepflicht bzw. eine Beendigung des Besuches während des Schuljahres können von der Schulleitung nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet werden.
Ihr Kind muss mindestens für zwei Nachmittage, d.h. sechs Stunden pro Woche angemeldet werden. Die Teilnahme an drei Nachmittagen pro Woche umfasst neun Stunden, vier Nachmittage umfassen zwölf Stunden. Der Nachmittag des Pflichtunterrichts kann in die Ganztagsbetreuung mit eingebracht werden. Bitte tragen Sie die Anzahl der Betreuungswochenstunden, die Ihr Kind in Anspruch nimmt, auf Seite 1 des Anmeldeformulars ein.
An welchen Tagen und zu welchen Zeiten diese Stunden dann im Einzelnen gebucht werden, entscheiden Sie zu Beginn des Schuljahres, wenn der Stundenplan feststeht.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular und dem Formular zur Schweigepflichtsentbindung Schuljahr 2024_2025, das bei der Schulleitung bis zum 10.05.2024 abzugeben ist.
Die Ganztagsbetreuung kommt nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 14 Teilnehmer-Vollzeitplätzen zustande und ist vorbehaltlich der Genehmigung des Ministeriums. Bitte erkundigen Sie sich zu Beginn des Schuljahres in der Schule, ob die Ganztagsbetreuung zustande kommt. Die Ganztagsbetreuung startet im Schuljahr 2024/25 am Montag, den 16.09.2024.
Für die Anwesenheit im Ganztagsangebot gelten dieselben Regeln wie beim Pflicht- und Wahlunterricht, d.h. bei Anträgen auf Befreiungen wenden Sie sich ausschließlich an die Schulleitung. Gravierende Verstöße gegen Hausordnung und Festlegungen im pädagogischen Betreuungskonzept können zum Ausschluss Ihres Kindes aus der Ganztagsbetreuung führen.
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Schulleitung schriftlich zu benachrichtigen, wenn für das Kind gesundheitliche Einschränkungen gelten oder sonstige besondere Umstände bei der Betreuung zu beachten sind. Den Erziehungsberechtigten ist bekannt, dass Informationen über die Schulleistungen und Verhaltensweisen des Kindes zwischen den Lehrkräften und dem Betreuungspersonal von Jonathan Soziale Arbeit ausgetauscht werden. Dies ist für die Betreuung der Hausaufgaben und die Beurteilung des zu erarbeitenden Lernstoffes sinnvoll und notwendig.
Jonathan Soziale Arbeit verpflichtet sich, ihr bekannt gegebene Daten und Informationen unter Beachtung der geltenden Regeln des Bundesdatenschutzes vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Weitere Informationen können Sie dem 2023_WMT_OGTS Flyer entnehmen.